Verwendungsabzeichen

Folgende Verwendungsabzeichen dürfen nach erfolgreicher Absolvierung der jeweiligen Ausbildung getragen werden.
Sie werden am rechten Ärmel getragen, es dürfen höchstens zwei Verwendungsabzeichen übereinander
getragen werden. 
 
 Ausbilder  
Öffentlichkeitsarbeit
 Atemschutzgeräteträger    Schadstoffe
 EDV    Schiffsführer
 Feuerwehrjugend    Sprengbefugter
 Feuerwehrmedizinischer Dienst    Strahlenschutz
Flugbeobachter    Taucher
 Flughelfer    Technischer Lehrgang
 Funker    Vorbeugender Brandschutz
 Maschinist    Zillenfahrer
 Maschinist und Kraftfahrer      
 
 
Sachbearbeiter bei den Bezirksfeuerwehrkommanden und Gruppenkommandanten der Sonderdienste
tragen das Verwendungsabzeichen für ihr Sachgebiet unterlegt mit einer 80 mm langen und
15 mm breiten goldenen Borte.
 
 
Sachbearbeiter bei den Abschnittsfeuerwehrkommanden tragen die gleichen Verwendungsabzeichen,
jedoch mit silberner Borte.

Sachbearbeiter bei den Feuerwehren tragen die gleichen Verwendungsabzeichen, jedoch mit roter
Borte.
 
 
Hier haben sie die Möglichkeit, die "Verwendungsabzeichen" herunterzuladen ...
 
<<Zurück zu Wissenswertes