Ausbildungsprüfung "Löscheinsatz"

Die Ausbildungsprüfung "Löscheinsatz" dient zur Vertiefung und Erhaltung der Kenntnisse der Ausbildungsrichtlinie
"Die Löschgruppe" und soll durch ein geordnetes und damit zielführendes Zusammenarbeiten bei Löscheinsätzen
beitragen.
Bei dieser Ausbildungsprüfung wird nicht Wert auf besonders schnelles Arbeiten gelegt, es geht vielmehr darum,
dass die Gruppe eine gute und exakte Leistung mit dem eigenen Fahrzeug und Geräten erbringt, wie diese im
täglichen Einsatz gefordert wird. Die gründliche Ausbildung jedes einzelnen Teilnehmers ist deshalb die wichtigste
Voraussetzung für eine sinnvolle Beteiligung an der Ausbildungsprüfung. In der vorbereitenden Ausbildung liegt der
Hauptwert dieser Prüfung.
 
•   Beim ersten Teil müssen alle Teilnehmer die Beladung der Einsatzfahrzeuge genau kennen. Nach dem
Ziehen einer Prüfungskarte müssen sie dem Prüfer bei geschlossenen Rollläden die Unterbringung des
jeweils geforderten Gerätes anzeigen und die Funktion und den Verwendungszweck erklären.

•   Weiters muss der Gruppenkommandant anhand von drei gezogenen Karten (aus dem Bereich Gefahrenlehre,
Schadstofflehre, Taktik) dem Hauptprüfer die Bedeutung der darauf befindlichen Zeichen und wesentliche
Verhaltensmaßnahmen erklären.
Der Melder setzt an die für ihn zuständige Bereichs- oder Bezirksalarmzentrale (eine vom Prüfer C besetzte
Gegenstelle - Handfunkgerät) die Ausrückemeldung mit dem Fahrzeugfunkgerät mit Selektivruf auf Kanal 1 ab.
Der Atemschutztrupp muss folgende Tätigkeiten zur Überprüfung der Kenntnisse der "Erster Hilfe" vornehmen:
1. Rautekgriff (verlagern einer Verletzten Person auf eine andere Unterlage)      
2. Notfallcheck (Überprüfung der Lebensfunktionen mit Erläuterungen)      
3. Stabile Seitenlage (aus Rückenlage)
Die Tätigkeiten werden den vorgesehenen Gruppenmitgliedern zugelost. Die Durchführung der Aufgaben ist
in der angeführten Reihenfolge vorzunehmen.
Der Wassertruppmann, Schlauchtruppführer und Schlauchtruppmann müssen für die Überprüfung
der Kenntnisse in Knotenkunde folgende Knoten anfertigen:     
1. Zimmermannsklank        
2. Vorbereitung einer Löschleitung zum aufziehen      
3. Kreuzklank und rechter Knoten
Die Tätigkeiten werden den vorgesehenen Gruppenmitgliedern zugelost.
 
Die Leistungsprüfung gliedert sich in:
•   Stufe 1 (Bronzeabzeichen):
Alle Teilnehmer müssen aktive Feuerwehrmitglieder sein, den Truppmannlehrgang erfolgreich absolviert
haben, und eine 16-stündige Erste Hilfe Ausbildung besitzen. Die einzelnen Funktionen werden von der
Gruppe festgelegt, und bereits in der Nennliste eingetragen.

Weiters haben die Atemschutzgeräteträger die erfolgreiche Absolvierung des Atemschutzträgerlehrgang,
und eine gültige Atemschutztauglichkeit nachzuweisen.
Der Maschinist muss die vorgeschriebene Lenkerberechtigung und eine Einsatzmaschinistenausbildung
besitzen.
Der Melder muss die Funkgrundausbildung vorlegen (Modul Funk empfohlen).
Der Gruppenkommandant muss die erfolgreich absolvierte Truppführerausbildung vorlegen.
 
•   Stufe 2 (Silberabzeichen):
Die Gruppe kann frühestens zwei Jahre nach Erwerb der Stufe Bronze zur Stufe Silber antreten.
Die Wartezeit beginnt mit dem Datum der Ausbildungsprüfung Bronze und ist damit die kürzeste Frist,
nachdem wieder angetreten werden kann.
- Die Funktion des Gruppenkommandanten und Maschinisten werden vor der Ausbildungsprüfung aus je
zwei dafür nominierte Gruppenmitglieder gelost. (Gruppenkommandant: erfolgreich absolvierte
Truppführerausbildung)
- Die Mitglieder des Atemschutztrupp werden aus vier ausgebildeten Atemschutzgeräteträger
(ausgenommen Variante 3 nur drei Atemschutzgeräteträger) gelost. Die Funktionen
Angriffstruppführer, Angriffstruppmann und Wassertruppführer werden aus den Eingeteilten des
Atemschutztrupp bei der Ausbildungsprüfung gelost.
- Die Funktion Melder, Wassertruppmann, Schlauchtruppführer und Schlauchtruppmann werden
ebenfalls – jedoch gesondert – aus den verbleibenden Gruppenmitgliedern gelost.
 
•   Stufe 3 (Goldabzeichen):
Die Gruppe kann frühestens zwei Jahre nach Erwerb der Stufe Silber zur Stufe Gold antreten.
Die Wartezeit beginnt mit dem Datum der Ausbildungsprüfung Bronze und ist damit die kürzeste Frist,
nachdem wieder angetreten werden kann.
- Ziehen der Funktionen in der Löschgruppe erfolgt analog der Ausbildungsprüfung Löscheinsatz in Silber.
(Ausnahme: Gruppenkommandant benötigt erfolgreich absolvierte Gruppenkommandantenausbildung)
- Weitere Ausnahme: Die Wissensüberprüfungen für die Stufe Gold wird wie folgt festgelegt:
Der Gruppenkommandant führt vor Ende der Ausbildungsprüfung die Einsatzbesprechung mit der
gesamten Löschgruppe und dem Prüfteam durch.
Der Melder muss eine Lageskizze anfertigen
Der Maschinist muss Fragen aus dem Kapitel "Der Kraftfahrer im Feuerwehrdienst" beantworten.
Der Atemschutztrupp muss 3 Karten aus dem Bereich Schadstoffkunde und 1 Karte aus dem Bereich
Knotenkunde erklären bzw. anfertigen.
Die restlichen Funktionen müssen folgende Tätigkeiten zur Überprüfung der Kenntnisse der
"Erster Hilfe" vornehmen:
1. Rautekgriff (verlagern einer Verletzten Person auf eine andere Unterlage)
2. Notfallcheck (Überprüfung der Lebensfunktionen mit Erläuterungen)
3. Stabile Seitenlage (aus Rückenlage)

Hier können Sie die Bestimmungen für diese Leistungsprüfung herunterladen ...

    
Ausbildungsprüfung
"Löscheinsatz" in Bronze
 
Ausbildungsprüfung
"Löscheinsatz" in Silber
 
Ausbildungsprüfung
"Löscheinsatz" in Gold